AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

 1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, Lichtech LED-Leuchtquellen GmbH und unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (gem. § 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
2. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen auch: „Ware“ genannt, unabhängig davon, ob die Ware von uns selbst hergestellt oder bei Herstellern eingekauft wird.
3. Nicht anerkannt werden abweichende ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers, es sei denn, Lichtech hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Lichtech in Kenntnis der AGB des Käufers eine Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Im Zweifel werden bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und Käufers nur die sich konkret widersprechenden Klauseln unwirksam; im Übrigen bleiben der Vertrag und diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wirksam.
4. Individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen mit Käufern, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
5. Rechtswirkende Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer Lichtech gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Die gesetzlichen Vorschriften gelten, wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten. Die übrigen Bestimmungen dieser AGBs werden davon nicht berührt.

 

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote von Lichtech sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn Lichtech dem Käufer Kataloge, Kalkulationen, Berechnungen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen überlassen haben, an denen Lichtech sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung vorzunehmen.
3. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wenn sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Lichtech berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei Lichtech anzunehmen.
4. Die Annahme kann entweder schriftlich erklärt werden oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erfolgen. Lichtech ist berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eventuelle, dem Käufer zumutbare Abweichungen von der Bestellung mitzuteilen.

5. Umdispositionen im Rahmen eines wirksam zustande gekommenen Auftrages sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.

6. Alle Verträge werden „Lieferung vorbehalten“ und „richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten“ geschlossen.

7. Lichtech ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise sofort zurückzutreten, wenn durch Einwirkung von höherer Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (Naturkatastrophe, Unruhen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen) die Durchführung des Vertrages nachhaltig gestört wird; oder wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach lokalem Recht gleichartigen Verfahrens gestellt wird.

8. Auftragsbestätigung mittels webbasierender Art und/oder Telefax genügen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder mündliche Abänderungen oder Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Lichtech.

9. Lichtech ist berechtigt, den Käufer als Referenz in einer Referenzliste namentlich (ohne Unternehmens-Logo) aufzunehmen. Falls der Käufer nicht als Referenz genannt werden möchte, wird er Lichtech dahingehend informieren. Die Referenznennung wird dann gelöscht. 

 

III. Lieferfrist und Lieferverzug

1. Die Lieferfrist wird jeweils individuell vereinbart bzw. von Lichtech bei Annahme der Bestellung bzw. Beauftragung angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist ca. sechs Wochen ab Vertragsschluss. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird.

a) Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tage der Bestellungsannahme. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, gleichgültig ob bei Lichtech oder Lichtechs Vorlieferanten, verlängern sich die genannten Lieferfristen angemessen.

b) Im Falle höherer Gewalt ist Lichtech nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Zur höheren Gewalt zählen auch behördliche Maßnahmen und Lieferstörungen auf dem Transportwege.

2. Sofern Lichtech eine Lieferfrist aus Gründen, die Lichtech nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann bzw. die bestellte Ware nicht innerhalb einer vereinbarten Frist zur Abholung des Kunden bereitstellen kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Lichtech den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Lichtech berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als ein Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Lichtechs Zulieferer, wenn Lichtech ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.

3. Lichtechs gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
4. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird Lichtech diesem unverzüglich erstatten..
5. Nach einer schriftlichen Inverzugsetzung und Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Nachfrist angedroht hat. Fehlt eine derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, wird Lichtech nach Ablauf dieser Frist nach seiner Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn sich der Besteller auf Anfrage hin innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.

6. Lichtech ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert zu fakturieren.

7. Für vom Besteller behauptete Schäden im Falle der Lieferverzögerung, zu denen auch Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB gehören, haftet Lichtech nur, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verstoß gegen rechtsverbindliche Zusicherungen sowie bei arglistigem Verhalten und groben Verschulden. Im Übrigen sind Ersatzansprüche bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50% des vorhersehbaren Schadens; es sei denn, Lichtech ist bei der Bestellung auf die Möglichkeit eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.

 

IV. Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Lichtech. Die Transportkosten bis zum Lager von Lichtech trägt der Verkäufer. Lichtech ist dazu berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung, selbst festzulegen.

2. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgen ab dem Auslieferungslager auf Kosten des Käufers.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt über.
 

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten Lichtechs jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen bzw. verhandelten und schriftlich von Lichtech bestätigten Preise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

a) Preise für Waren, die später als 10 (zehn) Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, gelten stets als freibleibend. Berechnet wird in solchen Fällen der am Tage der Auslieferung gültige Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Kostenänderungen.

2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge ab Rechnungsdatum. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
3. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass Lichtechs Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Lichtech nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

VI. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug ist Lichtech berechtigt, während des Verzugszeitraums den jeweils geltenden Verzugszinssatz zu berechnen.

2. Bei Zahlungsverzug stehen Lichtech folgende weitere Rechte zu:

a) Lichtech ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen zu verweigern. Lieferfristen für laufende, noch nicht erfüllte Verträge werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung bedarf, rückwirkend um die Zeit ab Zahlungsverzug bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen.

b) Lichtech ist berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungszieles sofortige Bezahlung vor Lieferung der Ware zu verlangen.

c) Lichtech kann bezüglich der Eigentumsvorbehaltssicherung vereinbarten Rechte ausüben und/oder von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

3. Dieselben Rechte stehen Lichtech zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die bei Lichtech anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen. Außerdem hat der Käufer für sämtliche Kosten aufzukommen, die Lichtech durch die Beauftragung eines deutschen oder ausländischen Rechtsanwaltes, einschließlich eines Korrespondenzanwaltes, entstehen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum von Lichtech.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat Lichtech unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und wieweit Zugriffe Dritter auf die Lichtech gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Lichtech berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückzuverlangen.
4. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so wird Lichtech Miteigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnisse das Gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Lichtech ab.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben Lichtech ermächtigt. Lichtech verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Lichtech gegenüber nachkommt. Ist dies nicht der Fall, kann Lichtech verlangen, dass der Käufer Lichtech die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten von Lichtechs Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird Lichtech auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

 

VIII. Mängelansprüche des Käufers

1. Für Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes niedergelegt ist.

2. Sämtliche Produktbeschreibungen von Lichtech stellen keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar.

3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Lichtech hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist Lichtechs Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Lichtech zunächst wählen, ob Lichtech Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leistet. Lichtechs Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Lichtech ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6. Der Käufer hat Lichtech die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Nach Prüfung der beanstandeten Ware erhält der Käufer eine mangelfreie Ersatzlieferung.
7. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Maße oder Gewichte gelten nicht als Mangel.

8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von VIII. und sind im Übrigen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind verwirkt, wenn dieser Lichtech im Falle einer Rüge die Ware trotz ausdrücklichen Verlangens nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen zur Verfügung stellt.

9. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Maße oder Gewichte gelten nicht als Mangel. Abweichungen bis zu 10% bei Angaben zu Lumen pro Watt (lm/W), Lumen (lm) sowie Kelvin (K) gelten nicht als Mangel. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.

10. Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Nach Ablauf der ersten 6 Monate der Gewährleistung ist der Produktmangel vom Käufer nachzuweisen. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für die Geltendmachung von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht jedoch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder bei Lichtech vorgeworfener Arglist.

 

IX. Sonstige Haftung

1. Lichtech haftet gegenüber dem Käufer in vollem Ausmaß nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Lichtech, Lichtechs gesetzlichen Vertretern oder Lichtechs Erfüllungsgehilfen beruhen. Lichtech haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Falle, dass Lichtech ausdrücklich schriftlich eine Garantie übernommen haben.
2. Außerhalb der unter 1. genannten Fälle, haftet Lichtech gegenüber dem Käufer nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen und die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, die eine Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der zu ersetzende Schaden auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 

Haftungsbeschränkung

1. Über die in § 8 ProdHaftG eingeräumten, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Lichtech haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

2. Soweit die Haftung von Lichtech ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen von Lichtech.

3. Wenn Lichtech dem Käufer Werkunternehmer vermittelt, welche aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Käufer die von Lichtech gelieferten Waren verbauen, gilt dieser Dritte nicht als Erfüllungsgehilfe von Lichtech.

4. Eine Beratung durch Lichtech erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Beratung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten und Grundparametern. Lichtech übernimmt keine Haftung für Beratungsinhalte und daraus erfolgende Bestellungen.

5. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und wenn Lichtech arglistiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.

 

X. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Lichtech und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertrags- und Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht geltend sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auslieferungslagers von Lichtech.

4. Nebenabsprachen mit Personen, deren Vertretungsbefugnis für Lichtech sich nicht aus dem Handelsregister ergibt, sind unwirksam, sofern diese nicht ausdrücklich von Lichtech schriftlich bestätigt werden.

5. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

6. Wird ein Vertrag oder werden rechtsgeschäftliche Erklärungen in eine andere Sprache übersetzt, so ist bei Widersprüchen und Auslegungszweifeln die deutsche Fassung maßgebend.

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